Bürgerfrühstück – (fast) wie früher

Liebe Besucherinnen und Besucher,

Ab dem 2. November findet eine Änderung des Bürgerfrühstücks statt:

  • Das Frühstück findet für alle im 14-tägigen Rhythmus statt. Die Termine sind unten aufgeführt. Es findet keine Trennung mehr in zwei Gruppen statt.
  • Die Besucherinnen und Besucher können ohne Anmeldung zu allen Terminen kommen. Die „Einladung“ durch Frau Hippen entfällt.
  • Der Zutritt ist nur mit gültigem Corona Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat (2G-Regel) möglich. Der Nachweis ist beim Betreten des Bürgerhauses zu erbringen.
  • Es wird eine Anwesenheitsliste zur Kontaktnachverfolgung geführt. 
  • Die Maskenpflicht entfällt. Das Tragen einer Maske ist weiterhin empfohlen. Auch die Abstandsregelung entfällt. Es ist jedoch empfohlen, weiterhin einen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Von der 2G-Regel ausgenommen sind:

  • Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Hierfür muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Das Frühstück wird weiterhin am Tisch serviert. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Infektionslage kurzfristig zu Änderungen kommen kann. Wir versuchen hierüber zeitnah durch Aushänge im Bürgerhaus, in unseren Informationskästen am Buswendeplatz und an der ehemaligen Gaststätte Slis, sowie im Internet zu informieren. Bitte helfen Sie uns und teilen Sie kurzfristige Änderungen, sofern möglich, auch Ihnen bekannten Besucherinnen und Besuchern mit. 

Der Unkostenbeitrag beträgt weiterhin 4 Euro pro Person.

Die Termine im November und Dezember für das Bürgerfrühstück (immer ab 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr):

2. November

16. November

30. November

14. Dezember

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